Hat die KBV den Falschen verklagt?
Eigentlich geht es nur um 23,40 Euro pro Arzt und Quartal. So lautet zumindest der Höchstwert für die Pseudopauschalen 96900 (Versand E-Arztbrief, 0,28 Euro) und 96901 (Empfang E-Arztbrief, 0,27 Euro). Inwieweit diese Gebühren aber überhaupt berechnet werden können, war neun Monate eine Hängepartie. Jetzt soll es wieder gehen, der Werdegang ist aber „mysteriös“.