THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bleibt bei 7,5 Gramm
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest. Eine härtere Strafe droht dem Gesetz zufolge bei Taten, deren Handlung sich auf eine nicht geringe Menge bezieht.