Ärzte müssen nicht jeden Verdachtsbefund abklären
Wer mit einem auffälligen Testergebnis aus der Drogerie, Apotheke oder von einem kommerziellen Screeninganbieter in die Arztpraxis kommt, möchte häufig möglichst schnell wissen, was dahintersteckt. Doch wann müssen Niedergelassene solche Befunde überhaupt abklären? Und haben die Patienten Anspruch auf einen schnellen Termin? Die KV Bayern hat dazu einen Leitfaden vorgelegt.
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