GOÄ: Krankenhauseinweisung /-entlassung und Konsil
Es gibt Fragestellungen, die der Erfahrene längst verinnerlicht hat, die in GOÄ-Seminaren aber immer wieder gestellt werden. So die, ob bei Privatpatienten anlässlich einer Krankenhauseinweisung ein Konsil nach Nr. 60 GOÄ berechenbar ist. Grundsätzlich: ja! Man muss aber beachten, dass es sich tatsächlich um ein Konsil handelt. Das ist die Erörterung zwischen zwei oder mehr Ärzten zwecks Abstimmung der Diagnostik und/oder Therapie bei einem Patienten. Das Erörtern lediglich organisatorischer Fragen (wie „wann, gibt´s Einbettzimmer, sind Sie in der Zeit da, Begleitperson, werden Sie selber operieren?“ u.s.w.) oder lediglich das Mitteilen von Befunden reicht ...
