Ärzte dürfen für eigene Präparate nicht jeden Ausgangsstoff verwenden
Ärzte dürfen Arzneimittel für einzelne Patienten unter bestimmten Voraussetzungen selbst herstellen. Bei den verwendeten Ausgangsstoffen gelten jedoch ausnahmslos die strengen Vorgaben des Arzneimittelrechts – selbst wenn keine Herstellungserlaubnis nötig ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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