Bauvorschriften für Neu-Einrichtung oder Umbau von Arztpraxen
...Die Vorschriften zur Neuerrichtung einer Arztpraxis oder zum Einbau einer neuen Praxis in ein bestehendes Gebäude sind mindestens ebenso unüberschaubar wie das, was man unter dem Begriff „Arztrecht“ zusammenfassen könnte. Ich möchte (als Architekt i.R.) mal behaupten, dass es keinen real existierenden Menschen gibt, der alle in Deutschland auf diesem Gebiet anzuwendenden Vorschriften kennt. Eher in kleineren Gemeinden als in Großstädten funktioniert manchmal noch der „kleine Dienstweg“, d.h. Unklarheiten können per Telefon mit dem Ortsbaumeister oder dem Feuerwehrhauptmann geklärt werden. A) Grundsätzlich gibt es für potentielle Bauherren im Prinzip zwei mögliche Strategien: Entweder man macht das in eigener Regie mit Handwerkern wie z.B. erfahrenen Praxiseinrichtern und kalkuliert dabei ein, dass es u.U. eine Menge nachträglicher Auflagen von verschiedenen Behörden geben kann, die richtig teuer werden können...
