Apotheken im Ausland: Es ist nie verkehrt, Rezeptformulare bei sich zu haben
Selbstverständlich darf er bei Vorlage eines nationalen Arztausweises innerhalb der EU ein verschreibungspflichtiges Medikament herausgeben. Es gibt keine diesbezügliche Vorschrift, die ihm das verbietet! Auf meinem Arztausweis, noch ausgestellt vor 22 a von der ÄK Westfalen-Lippe, ist in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch bestätigt, dass ich Arzt bin. Gültigkeit nur mit einem amtlichen Personausweis oder Reisepaß. Ich persönlich hatte noch in keinem Land irgendwelche Probleme, ein Medikament zu bekommen. Von Antibiotika, über Kortikoide bis hin zu Schmerzmitteln. BTM-pflichtige Stoffe habe ich noch nicht benötigt. Die Apotheker waren überall meist sehr freundlich. Vielleicht haben Sie einfach nur Pech mit diesem speziellen Menschen gehabt! @sche gibt es überall. Für den Fall eines Falles ist es auch günstig, Rezeptformulare mit sich zu führen. Selbst in Russland gab es für mich niemals Probleme und die Apotheker dort kannten die Generikanamen stets. Das Preisniveau ist in Osteuropa und Frankreich am niedrigsten. In Spanien und Griechenland zahlt man teilweise sehr viel (z. B. für Tavanic). In Großbritannien gibt es viele Medikamente auch im Drugstore....