Muss ich mein Porto mit der EBM-Ziffer 40120 abrechnen?
Ich schreibe bei jedem Patienten einen Brief, den dieser nach Ende der Untersuchung mit zum überweisenden Arzt bekommt. Dafür habe ich bisher die EBM Ziffer 40120 nicht angesetzt. Ich habe jetzt unterschiedliche Meinungen gehört, dass diese Ziffer sogar angesetzt werden muss, da sonst nicht nachvollziehbar sei, ob ich meiner Berichtspflicht nachgekommen sei. Kennt jemand die genaue Rechtslage?