Wie rechne ich eine Nagelextraktion und Säuberung des freiliegenden Nagelbetts mit scharfen Löffel ab?
Nagelextraktion und Säuberung des freiliegenden Nagelbetts mittels eines scharfen Löffels nicht abrechnen mit GOÄ Ziffer: 2033, 745? Der Patient beschwert sich über die Rechnung und meint, Ansatz der Ziffer 745 GOÄ Wundgranulation/Entfernung von jeweils bis zu 3 Warzen mit scharfem Löffel mit Faktor 2,3 sei unzutreffend. Weiß vielleicht jemand, wie man hier abrechnen muss? (Anmerkung: Patient ist Polizist und man macht bei uns die Erfahrung, dass Abrechnungen mit Analogziffern den Patienten überwiegend nicht erstattet werden.)