Die KVB streicht die Vektorkardiographie - darf ich die 657 wirklich nicht mehr ansetzen?
Neuerdings streicht die KVB die Ziffer 657 (vektokardiograpische Untersuchung). Da unser EKG routinemäßig zusätzlich Vektorkardiographie aufzeichnet, frage ich mich jetzt: Was wäre eine "zwingende medizinische Notwendigkeit"? Wie sieht eine "ausführliche arztliche Stellungnahme" dazu aus? Wie wird diese berechnet? Ist die Stellungnahme der KVB überhaupt rechtens? Oder liege ich komplett falsch und darf die 657 nicht mehr ansetzten?