Schmerztherapie: EBM 30712 in der Privatabrechnung
... Mehrfach wurde gefragt, wie EBM 30712 (Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der TENS, obligater Leistungsinhalt: Einsatz des für die Selbstanwendung bestimmten Gerätetypes) bei Privatpatienten abgerechnet werden könne. Eine „Spezialziffer“ dafür gibt es in der GOÄ nicht. Trotzdem besteht hier keine Regelungslücke in der GOÄ, so dass keine Analogabrechnung erforderlich ist. Die Anleitung gilt als „Beratung“, so dass dafür bei einer Dauer von mindestens 10 Minuten die Nr. 3, bei kürzerer Dauer die Nr. 1 GOÄ berechnet werden kann. Für die TENS-Anwendung in der Praxis selber ist die Nr. 551 GOÄ berechnungsfähig. Häusliche Anwendungen durch den Patienten sind nicht als Leistung des Arztes berechenbar. Erfolgt die Anwendung im Sinne der ...
