Lokalanästhesie: Abrechnung der GOÄ-Ziffern 490 und 491
... Zu den Nrn. 490 (Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke) und 491 GOÄ (Infiltrationsanästhesie großer Bezirke) wird manchmal von Kostenträgern die Mehrfachberechnung in einer Sitzung moniert. Das ist Unsinn! Die Mehrzahl „Bezirke“ bezieht sich einzig auf die möglichen Objekte der in der Einzahl stehenden Leistung „Infiltrationsanästhesie“. Folglich können in unterschiedlichen Zielgebieten erfolgte LA jeweils berechnet werden (entsprechender Mehrfachansatz der Nr. 490 bzw. 491 GOÄ). Nicht eigenständig berechenbar (kein Mehrfachansatz) ist aber die ...
