Fakultative Leistungsbestandteile: Möglichkeit zur Erbringung muss gegeben sein
... Ein Großteil der EBM-Positionen beinhaltet neben den obligaten Leistungsbestandteilen, deren Erbringung zur Berechnung der Positionen immer erforderlich ist, fakultative Leistungsbestandteile, die auch Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV sind, deren Erbringung aber vom Einzelfall abhängig ist. Die Erbringung fakultativer Leistungsbestandteile ist keine Abrechnungsvoraussetzung. Werden sie erbracht, sind sie mit der Berechnung der entsprechenden Positionen abgegolten. Definition: Unter 4.3.2 der Allg. Bestimmungen des EBM ist festgelegt: ...
