Honorarärzte besonders anfällig für Korruption?
Der hessische Oberstaatsanwalt Alexander Badle sieht „erhebliche Probleme“ bei der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten im Zusammenhang mit dem neuen Antikorruptionsgesetz. Das gelte vor allem für die Vergütung von Honorarärzten.