Ex-KBV-Juristin bekommt weiter mehr als 12.000 Euro fürs Nichtstun
Andreas Köhler hatte die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung 2008 kostspielig aufs Abstellgleis gesetzt, die KBV hält den Vertrag heute für sittenwidrig. Das Gericht sah das anders. Die Selbstverwaltung wird weiter zahlen müssen.