Dienstübernahme versus Vertretung im KV-Dienst: So wird das geregelt
... Wenn KV und Kammer einen Dienstplan erstellen, kommt es vor, dass Ärzte an Tagen eingeteilt sind, die nicht in deren persönliche Planung passen (Geburtstag, Hochzeitstag, Urlaub, wichtiger anderer Termin). Dann wäre z.B. ein Diensttausch die richtige Lösung. Die Kreisstelle genehmigt dann z.B. auf Antrag, dass Arzt B den Dienst von Arzt A mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Nach diesem Verwaltungsakt ist Arzt B für diesen Dienst in der Pflicht und Arzt A ist entpflichtet, das heißt, er hat für diesen Dienst keinerlei Verantwortung mehr. Übernimmt Arzt A im Gegenzug einen Dienst von Arzt B, geht das genau so und wir haben einen gegenseitigen Diensttausch. Übernimmt Arzt A im Gegenzug keinen Dienst von Arzt B oder nicht in diesem Dienstplan, haben wir eine ...
