KBV muss dreiköpfigen Vorstand wählen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen. Mit einer faustdicken Überraschung für die Kassenärztliche Bundesvereinigung: Das Gesetz schreibt künftig einen dreiköpfigen Vorstand vor.