Zwangseinweisung: Ich würde nach GOÄ zum Einfachsatz abrechnen
...der Hausbesuch und die Untersuchung der Patientin geht auf Kosten der GKV. Sollte in Ihrem Bundesland für die Zwangseinweisung ein ärztliches Attest notwendig sein, können Sie dies der Verwaltung (in der Regel wohl dem Landkreis) in Rechnung stellen, nach den Buchstaben des Gesetzes in meinen Augen aber eher nach GOÄ (medizinisch notwendige ärztliche Versorgung) als nach JVEG, wobei das ein wenig vom Auftraggeber abhängt. Der ist aber...