BÄK ärgert sich über Brüssel
Mit welchen Vorschriften sich Freiberufler herumschlagen, ist zwar nicht Sache der Europäische Kommission. Allerdings muss jedes Land nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler „notwendig und angemessen“ sind. In Brüssel baut man nun ein Verfahren zur Prüfung dieser Dinge. Die Bundesärztekammer wird hellhörig.