Koalition will Arztgeheimnis strafrechtlich neu regeln
Wenn die Computeranlage in der Praxis streikt, beauftragt der Arzt in der Regel einen IT-Spezialisten. Doch Vorsicht ist geboten, denn schnell kann dabei das Arztgeheimnis verletzt werden und der Arzt macht sich strafbar. Dieses Risiko will die Bundesregierung jetzt beseitigen. Rechtsanwalt Tim Oehler erklärt die Einzelheiten.