"Verantwortung des Leistungserbringers endet beim Konnektor"
Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt der Arzt für die Sicherheit der Daten in allen Systeme in seiner Praxis die Verantwortung – und muss Datenschutzfolgeabschätzungen durchführen. Aber was passiert beim Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI)?