"Beispiellose Diskriminierung der Patientengruppe"
Die psychotherapeutische Behandlung soll künftig „im Rahmen einer gestuften und gesteuerten Versorgung“ erfolgen. So sieht es zumindest die Spahn’sche Gesetzesreform vor. Dies gewährleiste „kürzere und vor allem bedarfsgerechter Wartezeiten“, heißt es im umstrittenen TSVG. Die Fachverbände halten das für Schwachsinn.
