Orthopäde siegt vor Bundessozialgericht
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wollte einen niedergelassenen Orthopäden, der neben seiner Praxis noch eine Zweigpraxis betreibt, zu zusätzlichen Bereitschaftsdiensten verpflichten. Der Arzt wehrte sich, zog vor Gericht – und bekam nun Recht.
