Prüfmechanismen sind schneller als die neuen Ziffern
Am 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat am 19. Juni 2019 die notwendigen Ausführungsbestimmungen beschlossen. Abrechnungspositionen zu den neuen Leistungen gibt es erst zum 1. September. Instrumente zur Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung wurden aber schon jetzt festgelegt.