Gericht untersagt Werbung für Fernbehandlung
Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München entschieden.
Der digitale Krankenversicherer Ottonova darf nicht damit werben, dass er seinen Versicherten die Fernbehandlung bei Ärzten in der Schweiz ermöglicht. Das hat das Landgericht München entschieden.