„Wir sind bei der Notfallversorgung schon gut aufgestellt"
Zur Verbesserung der Notfallversorgung müssten zunächst die Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) umgesetzt werden, meint die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO). Pläne des BMG für ein neues Gesetzt hält sie für unnötig.