AU-Bescheinigung per Telefon nun bis zu 14 Tage möglich
KBV und GKV-Spitzenverband haben bei der neuen Regelung zur AU-Bescheinigung noch einmal nachjustiert. Ab sofort dürfen Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben.