Erste Zwangsverpflichtung von Vertragsärzten
Die neue Notstandsgesetzgebung in Bayern gibt den Städten und Gemeinden umfassende Handlungsbefugnisse – und die Stadt Würzburg macht nun davon Gebrauch: Dem änd liegen Schreiben an Hausärzte vor, die zur ärztlichen Betreuung von Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtung zwangsverpflichtet werden.