Praxen mit Kurzarbeit nicht unter dem Rettungsschirm
Arztpraxen, die Mitarbeiter in die Kurzarbeit geschickt haben, können nicht gleichzeitig vom Rettungsschirm profitieren, der im Krankenhausentlastungsgesetz festgelegt wurde. Darauf weist der CDU-Politiker Erwin Rüddel, Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses hin.