LÄK erlaubt ausschließliche Telemedizin
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erlaubt ab Juni die ausschließliche Fernbehandlung. Damit reagiere sie auf die veränderte Versorgungssituation durch Covid-19.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erlaubt ab Juni die ausschließliche Fernbehandlung. Damit reagiere sie auf die veränderte Versorgungssituation durch Covid-19.