Im äußersten Fall bleibt der Ungehorsam
Der Vorstand der KBV ist offenbar bereit dazu, gesetzliche Vorgaben zur TI nicht umzusetzen, sollten diese sich gegen die Interessen der Vertragsärzteschaft richten. Das zumindest deutet das Führungstrio um Dr. Andreas Gassen in einem Brief an die Vorstände der Landes-KVen an.