Ärzte müssen Aktenkopie herausgeben – kostenfrei
Patienten können von ihrem Arzt die unentgeltliche Herausgabe ihrer Behandlungsakte verlangen. Das hat das Landgericht Dresden entschieden. Eine Uniklinik hatte sich vergeblich dagegen gewehrt. Hintergrund der Entscheidung ist eine bekannte EU-Verordnung.