KIM-Dienst frühestens ab „Mitte Februar“ verpflichtend
Müssen die Praxen schon ab dem 1. Januar 2021 den Kommunikationsdienst KIM einsetzen, um zum Beispiel elektronische Arztbriefe verschicken zu können? Auf die kritische Nachfrage eines Anwalts hin, äußert sich die KBV eher schwammig zu der Frist.