„Notwendige Notwehr“ gegen IT-Zwangsanschluss
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) klagt vor dem Sozialgericht München gegen den Honorarabzug bei Verweigerung des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur. Der Verband bezeichnet den Musterprozess als „notwendige Notwehr“.