Vertragsärzte müssen jetzt auch die Indikation zur stufenweisen Wiedereingliederung prüfen!
Es wird immer „doller“! Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen digital an die Kassen übermitteln. Sie entlasten damit kostenlos die Kassenbürokratie.