Hygienezuschlag bis Ende März abrechenbar
Den Corona-Hygienezuschlag in der GOÄ soll es vorerst weiter geben: Die Bundesärztekammer und die PKV haben sich darauf geeinigt, dass die entsprechende Abrechnungsempfehlung über die Nummer 245 GOÄ (zum 1,0fachen Satz in Höhe von 6,41 EUR) bis Ende März verlängert wird.