Hier kann man Hygiene-Maßnahmen (noch) angemessen geltend machen!
Die Pandemie wirkt sich auch auf Abrechnungsregelungen in der Praxis aus. Während die Kassen eine Vergütung des Hygieneaufwandes verweigern, ist es bei PKV-Patienten weiterhin und auch in der Zukunft möglich, die Mehrkosten geltend zu machen.