Gravierende Sicherheitsmängel bei Datenübermittlung an Medizinische Dienste
Die elektronische Datenübermittlung an die Medizinischen Dienste der Krankenkassen unterliegt offensichtlich keiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das geht aus dem Bericht der Berliner Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2020 hervor.