Sonderregelung wird in der HzV zur Dauer-Regelung
Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg haben sich mit der AOK auf dauerhafte Regelungen zur Abrechnung von Fernbehandlungen in der HzV geeinigt. Danach werden Telefon- und Videokonsultationen bei AOK-versicherten HzV-Patienten jetzt immer mit den gleichen Pauschalen vergütet wie der persönliche Kontakt in der Praxis.