Werbung für „digitalen Arztbesuch“ ist unzulässig
Die sogenannte Telemedizin hat nicht zuletzt durch Corona einen Schub erlebt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs trübt die Euphorie in der Branche aber etwas. Es geht um Werbung für ärztliche Fernbehandlungen per App im Ausland.