Hier gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten
In der GOÄ kann ein ärztliches Konsil nach der Nr. 60 berechnet werden. Am häufigsten dürfte im niedergelassenen Bereich das telefonische Konsil zwischen Vertragsärzten oder mit einem Krankenhausarzt sein. Im EBM sind die Regeln anders und aktuell ergänzt worden.