Der Corona-„Abstrich“ ist tot! Oder doch nicht?
Seit dem 1. April 2022 wurden einige „Corona-Sonderregelungen“ nicht mehr verlängert. Betroffen ist auch der kurative „Abstrich“ bei Patienten mit Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus nach den GOP 02402/02403 EBM. Wie kann die Ärzteschaft damit umgehen?