Hier erfolgt die Abrechnung nach Sonderregeln
Die Abrechnung bei sogenannten sonstigen Kostenträgern wie bei ausländischen Patienten oder Asylbewerbern stellt ein breites Spektrum an abrechnungstechnischen Sonderfällen dar. Weil die wiederum nicht alltäglich in einer vertragsärztlichen Praxis sind, gilt es, deren Besonderheiten „in der Hinterhand“ zu haben.