Abrechnung nach EBM und GOÄ
Die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung soll durch eine gezielte Beratung erhöht werden. Ein Honorar für diese Beratung wurde bereits zum 1. März 2022 in der GKV ausgelobt, jetzt hat die Bundesärztekammer (BÄK) mit einem GOÄ-Analogansatz nachgezogen.