Hier wurde doch eigentlich eine Leiche erschossen!
Ab dem 1. Januar 2023 „greift“ das neue GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dort werden die mit dem TSVG eingeführten Honorarverbesserungen im vertragsärztlichen Bereich teilweise wieder einkassiert. Bemerkenswert dabei ist, dass ein „Mehrwert“ eigentlich nie real existierte.