LSG lehnt Klage gegen unzureichende Kostenerstattung ab
Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die vom Ärzteverbund MEDI unterstützte Klage gegen unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des TI-Konnektors abgelehnt. Klären soll am Ende das Bundessozialgericht .