EBA: Mögliche Klage der KBV darf keine aufschiebende Wirkung haben
Der Orientierungspunktwert wird für 2023 lediglich um zwei Prozentpunkte angehoben – so hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden. In der KBV laufen noch Beratungen darüber, ob eine Klage Sinn macht. Der E-BA baut für den Fall der Fälle schon einmal vor.