Neuer Regressärger in Niedersachsen
Mit großem Unverständnis hat die KV Niedersachsen am Mittwoch auf eine Entscheidung der Prüfungsstelle reagiert. Diese hatte entschieden, aufgrund von Prüfanträgen einer Krankenkasse wegen der Verordnung von Therapieallergenen Regressforderungen gegen Ärzte festzusetzen. Dabei geht es um einen Fall, der längst abgeschlossen schien.
