KBV gibt Empfehlungen für Praxen
Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. In einem Schreiben fasst die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Status Quo zusammen und gibt Empfehlungen an die Niedergelassenen.
