Mehr Geld für die hausärztliche Terminvermittlung und die bevorzugte Terminvergabe
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Aus vertragsärztlicher Sicht ist die Änderung bei der Neupatientenregelung von Bedeutung. Die bisherige extrabudgetäre Vergütung wurde durch erhöhte Zuschläge bei bevorzugter Terminvergabe ersetzt.